Medialike Agentur

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Medialike GmbH für die Erbringung von Medien-Leistungen

Die Medialike GmbH, Eversbuschstraße 40a, 80999 München, ist eine Online Marketing Agentur, die folgende Leistungen erbringt: Online-Marketing, Social Media, Webdesign inklusive Online-Shop-Gestaltungen und Self-Publishing (nachfolgend „Leistungen“).

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen Medialike und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Besteller“), über Bestellungen von Leistungen von Medialike getroffen werden. Etwaige entgegenstehende AGB eines Bestellers werden hiermit ausdrücklich nicht anerkannt und lassen die Geltung der AGB von Medialike unberührt. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung durch Medialike gegenüber dem jeweiligen Besteller zunächst vorbehaltlos erbracht worden ist. Schriftliche Individualvereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Leistungen durch Medialike auf der Webseite www.medialike.de oder in sonstigen Veröffentlichungen stellen keine bindendes Angebot von Medialike dar.

2.2 Erst die schriftliche Beschreibung der jeweiligen Leistung durch Medialike, die neben der exakten Bezeichnung der zu bestellenden Leistung auch sämtliche Preise, soweit bestimmbar, enthält, stellt ein Angebot nach § 145 BGB dar. Dieses ist, vorbehaltlich anderweitiger Individualvereinbarungen, bindend für 60 Tage laut unserem Angebot Tage, beginnend mit dem Datum des Angebots und kann vom Besteller innerhalb dieser Frist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung angenommen werden. Der Vertrag zwischen Medialike und dem Besteller kommt immer erst durch die Annahme dieses Angebots zustande.

3. Leistungen Medialike

3.1 Die Leistungen von Medialike werden von dieser nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Bestellern erbracht. Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nicht gewährleistet und ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall oder für bestimmte Leistungen Garantien gewährt werden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Fehler im technischen Betrieb auftreten, die auf Störungen oder Ursachen beruhen, die nicht von Medialike verursacht wurden und/oder von dieser nicht beeinflussbar sind. Medialike ist in solchen Fällen bemüht, den technisch reibungslosen Ablauf im Rahmen der Möglichkeiten wieder herzustellen.

3.4 Umfasst die vom Besteller bei Medialike bestellte Leistung die Registrierung von Domains gelten hierfür die folgenden Bestimmungen:

3.4.1 Medialike wird zwischen der DENIC e.G. bzw. einer anderen Vergabestelle für Domains und dem Besteller lediglich als Vermittler tätig. Die Domains werden auf den Namen des Bestellers registriert.

3.4.2 Da Medialike keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain.

3.4.3 Der Besteller ist verpflichtet, vor Registrierung selbst eine eventuelle Kollision mit Markenrechten Dritter zu überprüfen (z.B. durch Abfrage der Register beim Deutschen Patent- und Markenamt und den IHK oder über einen gewerblichen Recherchedienst) und sichert zu, dies getan zu haben. Es wird darauf hingewiesen, dass für die vom Besteller gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen wird, dass diese frei von Rechten Dritter ist.

3.4.4 Der Besteller erklärt daher ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch Medialike, dass die gewünschte Domain nicht die (Schutz-) Rechte etwaiger Dritter verletzt.

3.4.5 Der Besteller stellt Medialike ausdrücklich von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer etwaigen Inanspruchnahme von Medialike durch Dritte wegen einer rechtsverletzenden Verwendung der registrierten Domain ergeben. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht.

3.4.6 Der Besteller verpflichtet sich gegenüber Medialike zudem, sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der von Medialike registrierten und delegierten Domain Medialike unverzüglich zu informieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Besteller der Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung Rechte Dritter verletzt werden. Medialike ist in diesem Fall dazu ermächtigt, im Namen des Bestellers auf die streitige Domain zu verzichten beziehungsweise diese bis zur Klärung der Vorwürfe für Abrufe Dritter ganz oder teilweise zu sperren. Dies gilt auch noch nach Abschluss, aber vor oder während der Durchführung des Vertrages.

3.4.7 Vorstehende Regelungen gelten ausdrücklich auch für Streitigkeiten, die auf den unter der Domain abrufbaren Inhalten beruhen, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen.

4. Leistungserbringung durch Dritte

Medialike ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen auch durch qualifizierte Dritte zu erbringen. Diese werden nicht Vertragspartner der Kunden.

5. Verpflichtungen des Bestellers

5.1 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er über die Hard- und Software sowie eine Internetverbindung verfügt, die zur Nutzung der bestellten Leistungen erforderlich ist. Die Funktionstüchtigkeit der eigenen Hard- und Software, der Internetverbindung und die Sicherheit der von ihm genutzten Systeme liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers.

5.2 Hat die vom Besteller bestellte Leistung die Herstellung eines Werkes zum Gegenstand, so ist dies ausdrücklich im Auftrag zu kennzeichnen und es gelten die werkvertraglichen Abnahmevorschriften (§§ 640 BGB ff.) entsprechend. Im Übrigen sind unsere Leistungen, insbesondere solche im Zusammenhang mit Marketingmaßnahmen, (z.B. Amazon Marketing, Produkt SEO (Metadaten, SEO-Texte, Titelfindung), Website Check und SEO für Websites, Social-Media-Maßnahmen, Content Creation, Blogger Relations, Micro-Influencer und LovelyBooks etc.) Dienstleistungen, bei denen wir die vereinbarungs- und ordnungsgemäße Erbringung dieser Dienstleistung, aber keinen (abnahmereifen) Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts schulden.

5.3 Der Besteller verpflichtet sich alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten (HTML-Dokumente) veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen (Impressum). Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass dieses Impressum den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Medialike wird von dem Besteller von allen Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben freigestellt.

5.4 Die auf den Rechensystemen von Medialike abgelegten Inhalte dürfen keine Informationsangebote mit rechtswidrigen Inhalten enthalten oder auf solche verweisen. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die

  • zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB)
  • den Krieg verherrlichen
  • Gewalttätigkeiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB), beinhalten
  • Urheberrechte Dritter verletzen, insbesondere im Bereich der Musik (mp3-Dateien)

Sonstige pornographische Inhalte und/oder Werbung hierfür (z.B. Top-Listen) sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Medialike erlaubt. Auf jeden Fall sind entsprechende technische Vorkehrungen zu treffen, um die Übermittlung an oder Kenntnisnahme durch nicht-volljährige Personen auszuschließen. Dies gilt auch für Inhalte, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

Inhalte, welche Leistungen oder Waren zum Gegenstand haben, für die nach den allgemeinen Gesetzen eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist, dürfen nur dann auf Rechensystemen von Medialike abgestellt werden, wenn der Besteller im Besitz einer dafür gültigen Erlaubnis ist.

5.6 Der Besteller verpflichtet sich, Medialike den durch Zuwiderhandlung gegen vertragliche Verpflichtungen entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie Auslagen zu erstatten.

6. Keine Überprüfungspflicht Medialikes

Medialike ist nicht verpflichtet, die vom Besteller auf den Rechensystemen von Medialike abgelegten Inhalte auf Verstöße gegen die Pflichten aus Ziffer 5.4 zu prüfen. Darüber hinaus ist Medialike nicht verpflichtet, die abgelegten Inhalte einer orthographischen, grammatikalischen oder rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Für den Fall, dass die auf den Rechensystemen von Medialike abgelegten Inhalte gegen eine der vorgenannten Pflichten aus Ziffer 5.4 verstößt, stellt der Besteller Medialike von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Medialike bleibt weiterhin berechtigt diesbezüglich eigene Ansprüche geltend zu machen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Die von Medialike nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistungen können eigene oder fremde geistige Eigentumsrechte (u.a. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Designrechte) enthalten zu deren Nutzung Medialike berechtigt ist. Der Besteller darf diese Rechte nur im Rahmen der ihm im Einzelnen ausdrücklich eingeräumten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nutzen.

7.2 Soweit Medialike für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Inhalte vom Besteller zur Verfügung gestellt bekommt, die urheberrechtlich oder durch sonstige Eigentumsrechte geschützt sind, versichert der Besteller, dass er berechtigt ist diese Rechte im für die Abwicklung des Vertrages notwendigen Umfang zu nutzen. Soweit es die Erbringung der Leistung erfordert, räumt der Besteller Medialike Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten ein.

8. Laufzeit, Kündigung

8.1 Ein Vertrag beginnt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Ziffer 2. Die Vertragsdauer richtet sich nach der jeweils bestellten Leistung und wird individuell vereinbart. Verträge, die eine fortdauernde Leistung zum Gegenstand haben (z.B. Webseitenhosting, Pflege von Webseiten / Übernahme von Social Media Aktivätiten) verlängern sich – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung – stillschweigend jeweils um die gewählte Laufzeit (maximal aber 12 Monate), sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung der nachstehenden Fristen kündigt.

8.2 Ein Vertrag kann fristlos und aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für Medialike insbesondere vor, wenn

  1. der Besteller mit den geschuldeten Zahlungen mehr als drei Wochen in Verzug ist
  2. der Besteller gegen die in Ziffer 5.3 und 5.4 übernommenen Verpflichtungen verstößt.
  3. ein Verstoß des Bestellers gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorliegt.
  4. der Besteller sonstige Vertragsverstöße trotz mehrfacher Aufforderung durch Medialike, diese Vertragsverstöße zu unterlassen, fortsetzt.

9. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.

10. Zahlung/Verzug

10.1 Der Besteller ist verpflichtet, für die Leistungen von Medialike fristgemäß jeweils die im Vertrag angegebenen Vergütungen zu entrichten. Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Zahlung auf Rechnung. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag unverzüglich mit Erhalt der Leistung und einer prüfbaren Rechnung fällig und zahlbar. Alle vereinbarten Pauschalen für Anzeigenbudgets von Facebook und Google Adwords sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – monatlich im Voraus zu entrichten. Andere Leistungen werden monatlich nachträglich abgerechnet, die hieraus errechneten Vergütungen sind eine Woche nach Erhalt zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Vergütungen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung Dritter der dem Besteller zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten entstehen.

10.2 Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist Medialike berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen, sofern der Besteller nicht einen geringeren Zinsschaden nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie das Recht auf Rücktritt oder Kündigung des Vertrages bleiben vorbehalten. Medialike ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie zur Forderung berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

11. Haftung

11.1 Medialike haftet verschuldensabhängig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Medialike je Schadensfall begrenzt auf den im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

11.2 Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet Medialike insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Besteller es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11.3 Soweit Medialike dem Besteller im Rahmen dieses Vertrages Hard- oder Software auf Zeit überlässt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.

11.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters, Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen von Medialike.

12. Geheimhaltung; Werbung mit Referenzkunden

12.1 Medialike und der Besteller verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragsteils Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl eigenen wie denen des Vertragspartners, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragsnehmers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die betroffene Vertragspartei verpflichtet, den Vertragspartner vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten. Dies Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrages bestehen.

12.2 Medialike ist berechtigt, mit dem Namen und/oder Firma des Bestellers in der Öffentlichkeit, insbesondere in Werbematerialien und auf eigenen Webseiten, als Referenzkunde zu werben.

13. Datenschutz

13.1 Sofern Medialike im Rahmen der Leistungserbringung vom Besteller personenbezogene Daten erhält, in Bezug auf die der Besteller als verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG anzusehen ist, treffen Medialike und der Besteller die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung dieser Daten.

13.2 Medialike wird seine Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen entsprechend § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichten. Sollte im Rahmen der Vertragsabwicklung eine Verarbeitung der Daten des Bestellers, in Bezug auf die der Besteller verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG ist, durch Medialike oder durch seine Erfüllungsgehilfen erforderlich werden, werden die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung gem. § 11 BDSG treffen.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Für das Vertragsverhältnis mit dem Besteller einschließlich dieser Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das Landgericht München.

14.2 Dem Besteller ist die Aufrechnung nur mit titulierten oder von Medialike ausdrücklich anerkannten Forderungen gestattet, die sich aus demselben rechtlichen Verhältnis ergeben, auf dem seine Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung beruht.

14.3 Ein Zurückbehaltungrecht steht dem Besteller nur im Hinblick auf solche fälligen Ansprüche zu, die sich aus dem demselben rechtlichen Verhältnis ergeben, auf dem seine Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung beruht.

14.4 Änderung dieser AGB werden dem Besteller schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Besteller dieser Änderung nicht innerhab von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Besteller anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Besteller im Falle der Änderung der AGB noch gesondert hingewiesen.

14.5 Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

14.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall werden die Vertragsparteien die ungültige Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung ersetzen, die den Zweck der ungültigen Bestimmung bestmöglich erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke ergeben sollte.

14.7 Diese Bedingungen sind in ihrer aktuellen Version unter der URL www.medialike.de/medialike-agb abrufbar. Vorversionen werden von Medialike gespeichert. Die Bedingungen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

Stand: 25.07.2016